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   BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90   

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https://dejure.org/1990,8942
BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90 (https://dejure.org/1990,8942)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1990 - 9 B 123.90 (https://dejure.org/1990,8942)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1990 - 9 B 123.90 (https://dejure.org/1990,8942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylberechtigung wegen durch exilpolitische Betätigung ausgelöster Gefahr politischer Verfolgung - Betätigung einer festen politischen Überzeugung durch Engagement von untergeordneter Bedeutung - Grenze der Pflicht der Gerichte zur Aufklärung des Sachverhalts - Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90
    Ein solcher tatsächlicher Anlaß besteht im Rechtsstreit wegen Asylanerkennung dann nicht, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. VwGO seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht in "schlüssiger" Form vorträgt (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90
    Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258, vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 und vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen".
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90
    Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258, vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 und vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen".
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87

    Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90
    Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258, vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 und vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen".
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90
    Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258, vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 und vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen".
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90
    Das Gericht ist unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs im allgemeinen nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung und seine Schlußfolgerungen vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese regelmäßig erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90
    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör mißachtende Überraschungsentscheidung liegt nur dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der einzelne oder alle Beteiligten nach dessen bisherigem Verlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteile vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 und vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.03.1989 - 2 BvR 1627/87

    Keine Asylerheblichkeit subjektiver, selbstgeschaffener Nachfluchtgründe

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90
    Einer grundsätzlichen Modifikation oder Fortentwicklung dieser Rechtsprechung im Hinblick auf Heranwachsende, wie die Beschwerde meint, bedarf es nicht (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. März 1989 - 2 BvR 1627/87 - BayVBl. 1989, 561).
  • BVerfG, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90
    Diese Würdigung steht auch im Einklang mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88 - (InfAuslR 1989, 31), wonach auch ein Engagement von untergeordneter Bedeutung die Betätigung einer festen politischen Überzeugung sein kann.
  • BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74

    Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1990 - 9 B 123.90
    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör mißachtende Überraschungsentscheidung liegt nur dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der einzelne oder alle Beteiligten nach dessen bisherigem Verlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteile vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 und vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28 m.w.N.).
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